Senat blockiert Antidiskriminierung und Diversity

Grüne Vielfalt statt Rot-Schwarze Einfalt: Anja Kofbinger, Sprecherin für Frauen- und Queerpolitik im Berliner Abgeordnetenhaus, kritisiert in unserer Bezirkszeitung die verfehlte Antidiskriminierungspolitik der Großen Koalition.

Für ein vielfältiges und weltoffenes Berlin muss man auch konkret arbeiten, denn das lohnt sich. Eines ist in den letzten fünf Jahren klar geworden: Die große Koalition war völlig ungeeignet, Diskriminierungen wirkungsvoll zu bekämpfen oder zumindest zukunftsweisende Konzepte für die Verwaltung zu entwickeln. Wurde im Koalitionsvertrag noch vollmundig "Diversity Mainstreaming für Berlin" versprochen, müssen wir heute feststellen, dass hier nichts passiert ist. Ebenso das Versprechen, ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) auf den Weg zu bringen. Also haben wir das getan.

Ein Antidiskriminierungsgesetz für ein weltoffenes, vielfältiges Berlin

Der Schutz vor Diskriminierung aufgrund ethnischer oder kultureller Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Religion, Alter oder körperlicher Befähigungen ist eine menschenrecht-liche Verpflichtung. Seit 2006 können sich Betroffene dank des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gegen Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt, bei der Wohnungssuche oder im Fitness-Center wehren. Das AGG gilt aber nicht bei Benachteili-gungen durch den Staat, dabei betraf ein Drittel der Fälle, die das Antidis-kriminierungsnetzwerk Berlin in den vergangenen Jahren bearbeitet hat, den Bildungsbereich sowie Ämter oder Behörden des Landes.

Wir haben daher ein LADG erarbeitet, mit dem verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbote auch umgesetzt werden können. Betroffene können sich durch anerkannte Verbände unterstützen und vertreten lassen, mit klaren Ansprüchen auf Entschädigung und Schadensersatz sowie Linderung ihrer Beweisnot vor Gericht. Wer sich auf sein Recht beruft, nicht diskriminiert zu werden, darf dadurch keine Nachteile erleiden.

Nur wenn die Verwaltung den Schutz vor Diskriminierung in ihren eigenen Strukturen umsetzt, kann sie den aktuellen Herausforderungen gerecht werden. Bei Verwaltungsmaßnahmen soll daher vorab geprüft werden, ob diskriminierende Auswirkungen zu befürchten sind. Die Kompetenz von Mitarbeiter*innen im Umgang mit Vielfalt wollen wir stärken und zum Kriterium für Einstellung und Aufstieg machen. Bei öffentlichen Aufträgen und staatlichen Leistungen sollen die Begünstigten selbst Maßnahmen gegen Benachteiligungen ergreifen. Außerdem braucht es eine verwaltungsunabhängige Antidiskriminierungsstelle mit klaren Aufgaben und Befugnissen sowie angemessener Finanzierung.

Alle Parteien waren voll des Lobes für unseren ausgereiften Vorschlag, aber dem Gesetz auch im Parlament zustimmen wollte man dann doch nicht – es wurde von der Koalition abgelehnt. Müßig zu erwähnen, dass es einen eigenen Gesetzesentwurf von Rot-Schwarz niemals gegeben hat.

Diversity Mainstreaming versprochen – wieder das Wort gebrochen

Gibt es überhaupt noch ein An-tidiskriminierungsthema, das der Senat umsetzt? In den letzten fünf verlorenen Jahren ist nicht viel da-bei herausgekommen, was allerdings nicht verwundert, wurde doch dafür lediglich eine halbe Stelle in der Ver-waltung geschaffen. Doch wer Neues etablieren will, muss auch bereit sein, entsprechende Ressourcen dafür be-reitzustellen. Da in Hinblick auf Di-versity vom Senat nichts zu erwarten war, haben wir auch hier die Initiative ergriffen.

Denn die Zeit drängt, also haben wir einen Plan entworfen und im letzten Jahr umgesetzt. Unser Grünes LADG wurde von der Veranstaltungsreihe "Vielfalt konkret – Diversity in Berlin gestalten" begleitet. In vier Fachgesprächen konnten wir zeigen, wie Gleichstellungs- und Antidiskriminierungspolitik in einer modernen Großstadt aussehen muss. Dabei wurde klar, dass Vielfalt gestalten und fördern ein langfristiges Projekt ist, dessen Umsetzung eines horizontalen Ansatzes bedarf, der alle Diversity-Dimensionen umfasst und auf eine langfristige Zusammenarbeit zwischen staatlichen und nicht-staatlichen Akteur*innen ausgerichtet ist. Dafür müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden:

  • Vielfalt gestalten auf die politische Agenda setzen
  • Schaffung gesetzlicher Grundlagen
  • Bereitstellung von Ressourcen (Geldmittel und Personal)
  • Unterstützung und Förderung der Auseinandersetzung mit dem Thema (Aufklärungsarbeit, Vernetzung, Synergien ermöglichen, Einrichtung von Beschwerdestellen)

Alle Ergebnisse wurden in einer Broschüre zusammengefasst, <link http: www.gruenlink.de external-link-new-window internal link in current>die auch online abrufbar ist. Es ist höchste Zeit für mehr Vielfalt in der Stadt. Deshalb haben wir schon mal ange-fangen. Denn eins haben die letzten fünf Jahre gezeigt: Wenn wir es nicht tun, tut es niemand.

 

Die gesamte 185. Ausgabe unserer Bezirkszeitung <link fileadmin neukoelln stachel neukoellner_stachel_185_web.pdf download internal link in current>gibt es hier als PDF zum Download.
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