Kleine Anfrage (KA/118/XVIII): Spielhallenentwicklung in Neukölln

Fragesteller: <link neukoelln bvv-fraktion mitglieder martin-kupfer.html internal-link>Kupfer, Martin

Eingang: 21. April 2010

Beantwortet: 19. Mai 2010

 

Spielhallenentwicklung in Neukölln

  1. Wie viele Spielhallen gibt es aktuell im Bezirk und wie viele davon wurden in den letzten zwei Jahren neu eröffnet?
  2. Wie viele Geldspielautomaten und Glücksspielgeräte in Cafes, Restaurants, Imbissbuden etc. gibt es aktuell im Bezirk und wie viele davon wurden in den letzten zwei Jahren neu genehmigt?
  3. Welche Ämter sind zuständig und werden am Genehmigungsverfahren beteiligt für die Prüfung der nicht-baurechtlichen Kriterien (insbesondere § 33i Abs. 2 Nr. 3 GewO) bei der Zulassung von Spielhallen bzw. der Erlaubniserteilung für Spielgeräte in anderen Einrichtungen?
  4. Wurden und werden Spielhallen laufend kontrolliert, welche Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz oder andere Gesetze wurden in den letzten 2 Jahren festgestellt und welche Konsequenzen hatte dies für die Betreiber?
  5. Wie viele Erlaubnisse und/oder Genehmigungen wurden in den letzten zwei Jahren wegen Verstoßes gegen Jugendschutzbestimmungen widerrufen?

 

Antwort des Bezirksamtes:

Sehr geehrter Herr Kupfer,

das Bezirksamt  beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt.

zu 1. Wie viele Spielhallen gibt es aktuell im Bezirk und wie viele davon wurden in den letzten zwei Jahren neu eröffnet?

Im Gegensatz zu anderen Berliner Bezirken ist die Zahl der Spielhallen im Bezirk Neukölln seit 2008 nur mäßig gestiegen:

20082009
Spielhallenerlaubnisse3949
Standorte3040
Geldspielgeräte in Spielhallen310375

 An fünf Standorten sind mehrere benachbarte Spielhallen vorhanden, in denen nahezu die Hälfte der Geldspielgeräte aufgestellt sind:

Hasenheide 1075 Spielhallen52 Geldspielgeräte
Johannisthaler Ch. 295-3273 Spielhallen36 Geldspielgeräte
Mariendorfer Damm 4474 Spielhallen36 Geldspielgeräte
Bürgerstraße 78-802 Spielhallen21 Geldspielgeräte

Besonders hervorzuheben ist der im Jahr 2009 neu eröffnete Standort „Neue Welt“ in der Hasenheide mit fünf Spielhallen und 52 Geldspielgeräten. Die übrigen fünf neuen Spielhallen mit 13 Geldspielgeräten verteilen sich auf den gesamten Bezirk.

 

zu 2. Wie viele Geldspielautomaten und Glücksspielgeräte in Cafes, Restaurants, Imbissbuden etc. gibt es aktuell im Bezirk und wie viele davon wurden in den letzten zwei Jahren neu genehmigt?

Die Zahl der Geldspielgeräte in Gaststätten aller Art wird vom zuständigen Finanzamt auf ca. 1.200 eingeschätzt. Eine genaue Zahl wäre nur durch eine lückenlose Kontrolle aller rund 1.700 erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Gaststättenbetriebe im weitesten Sinn in Neukölln zu ermitteln.

Geldspielgeräte dürfen nur aufgestellt werden, wenn dem Gewerbetreibenden schriftlich bestätigt worden ist, dass der Aufstellungsort den auf der Grundlage des § 33f Abs. 1 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO) erlassenen Durchführungsvorschriften entspricht, also zur Aufstellung von Geldspielgeräten geeignet ist. Die Bescheinigung wird grundsätzlich für bis zu drei Geräte erteilt.

Die Bestätigung ist von dem Gewerbetreibenden zu beantragen, der Spielgeräte aufstellen und betreiben will (Aufsteller). Gewerbetreibende (z. B. Gastwirte), die einem Aufsteller lediglich ihre Räume - sei es auch gegen Entgelt oder eine Umsatzbeteiligung – zur Verfügung stellen, bedürfen keiner Erlaubnis nach § 33 c GewO. Diese zuletzt genannten Gewerbetreibenden haben selbst insbesondere darauf zu achten, dass der Aufsteller im Besitz der Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellungsortes ist und insgesamt nicht mehr Spielgeräte aufgestellt werden als dies aufgrund der Vorschriften der Spielverordnung zulässig ist.

Diese Geeignetheitsbescheinigung wird in Neukölln seit 2010 wegen des immer mehr wachsenden Missbrauchs erst nach erfolgter Ortsbesichtigung erteilt.

 

zu 3. Welche Ämter sind zuständig und werden am Genehmigungsverfahren beteiligt für die Prüfung der nicht-baurechtlichen Kriterien (insbesondere § 33i Abs. 2 Nr. 3 GewO) bei der Zulassung von Spielhallen bzw. der Erlaubniserteilung für Spielgeräte in anderen Einrichtungen?

Für die Erteilung von Spielhallenerlaubnissen (§ 33 i Spielhallen und ähnliche Unterneh-men) sowie für das Aufstellen von Geldspielgeräten (§ 33c Spielgeräte mit Gewinn-möglichkeit) ist das Ordnungsamt zuständig.

 

zu 4. Wurden und werden Spielhallen laufend kontrolliert, welche Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz oder andere Gesetze wurden in den letzten 2 Jahren festgestellt und welche Konsequenzen hatte dies für die Betreiber?

Spielhallen wurden und werden laufend vom dafür zuständigen LKA 254 des Polizeipräsidenten in Berlin kontrolliert. Darüber hinaus finden auch anlassbezogene Kontrollen durch das Ordnungsamtes statt.

Vom 1. Januar 2009 bis jetzt wurden 131 Verstöße gegen die Bestimmungen der Spielverordnung angezeigt. Dazu wurden 108 Ordnungswidrigkeitenbescheide über insgesamt 72.700,00 Euro gegen die Verantwortlichen erlassen. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz wurden in den vergangenen zwei Jahren in keinem einzigen Fall im Zusammenhang mit Spielhallen erfasst.

 

zu 5. Wie viele Erlaubnisse und/oder Genehmigungen wurden in den letzten zwei Jahren wegen Verstoßes gegen Jugendschutzbestimmungen widerrufen?

Wegen des Verstoßes gegen Jugendschutzbestimmungen wurden keine Erlaubnisse widerrufen.

 

Heinz Buschkowsky

Bezirksbürgermeister

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