Kleine Anfrage (KA/076/XIX): Vermüllung in Nordneukölln

Fragesteller: Heinz Wagner

Eingang: 26. Februar 2013 

Beantwortet: 14. März 2013

 

Vermüllung in Nordneukölln

  1. Welche Reinigungsintervalle für Papierkörbe sind in Nordneukölln mit der BSR vereinbart (bitte Auflistung nach vor 10 Jahren, vor 5 Jahren und heute)? Welche Kosten sind dafür entstanden?
  2. Welche Reinigungsintervalle für die Straßenreinigung sind in Nordneukölln mit der BSR vereinbart (bitte Straßennamen, Reinigungshäufigkeit von vor 10 Jahren, 5 Jahren und heute auflisten)? Welche Kosten sind dabei entstanden?
  3. Welches Reinigungsintervall für illegal angefallenen Sperrmüll ist in Nordneukölln mit der BSR vereinbart (bitte auflisten nach vor 10 Jahren, 5 Jahren und heute)? Welche Kosten sind dabei entstanden?

 

Antwort des Bezirksamtes:

Sehr geehrter Herr Wagner,

 

Zu 1.:

Dem Bezirksamt sind die Leerungsintervalle der Papierkörbe nicht bekannt. Wie Sie bereits selbst festgestellt haben, ist hierfür die Berliner Stadtreinigung zuständig. Bitte wenden Sie sich zur Auskunft sämtlicher Reinigungsintervalle der BSR der letzten 10 Jahre an ebendiese. Für telefonische Auskünfte steht Ihnen das Servicecenter Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr und samstags von 09:00 Uhr bis 14.00 Uhr unter der Telefonnummer: 030 7592 -4900 zur Verfügung. Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit, die BSR per Mail unter <link http: www.bsr.de kontakt.php external-link-new-window externen link in neuem>

www.bsr.de/kontakt.php

zu kontaktieren.

 

 

Zu 2.

Auch die Intervalle der Straßenreinigung sind dem Bezirksamt nicht bekannt. Hier hat das Bezirksamt auch keinerlei Einfluss, da die Straßenreinigungsklassen von den zuständigen  Senatsverwaltungen (hier ehemals die Senatsverwaltung für Gesundheit,

Umwelt und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen und der Senatsverwaltung für Finanzen) beschlossen werden. Die Festsetzung erfolgt alle zwei Jahre und wurde letztmalig mit der Siebzehnten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Straßenreinigungsverzeichnisse und die Einteilung in Reinigungsklassen vom 26. Oktober 2011 im Gesetz- und Verordnungsblatt Berlin, 67. Jahrgang Nr. 29 am 26. November 2011 veröffentlicht.

 

 

Zu 3.

Für illegal abgeladenen Sperrmüll ist das hiesige Ordnungsamt zuständig. Dieses stellt fest, wo illegal Sperrmüll verortet wurde und meldet den Fundort der BSR. Diese holt den Müll ab und rechnet die Kosten mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ab. Der Bezirk wird auch hier nicht einbezogen.

 

Blesing

Bezirksstadtrat

 

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