GEAS-Reform und Ruanda-Modell
Asylrechtsverschärfungen in Europa
Die EU bringt massive Asylrechtsverschärfungen auf den Weg. Mit der beschlossenen Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wird z.B. festgelegt: einer in Berlin Asyl suchenden Person, die sich gemäß Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung eigentlich in Rom oder Athen aufhalten sollte, müssen die Sozialleistungen entzogen werden. Wir lehnen dieses Sanktionsregime ab. Jeder Mensch hat ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums.
Zudem wird mit der neuen Screening-Verordnung eine europarechtliche Verpflichtung zum sogenannten Screening innerhalb des Hoheitsgebiets eingeführt. Damit droht eine Zunahme von Racial Profiling in Neukölln. Wir stellen uns diesen Plänen entschieden entgegen – im Interesse der von diskriminierenden Kontrollen betroffenen Neuköllner*innen, der Bediensteten der Polizei Berlin und des gesellschaftlichen Zusammenhalts in unserem Bezirk.
Den Konservativen gehen diese massiven Asylrechtsverschärfungen aber noch nicht weit genug. So fordert die Wegner-CDU nun auch die Einführung des sogenannten Ruanda-Modells: „Jeder, der in Europa Asyl beantragt, soll in einen sicheren Drittstaat außerhalb der EU gebracht werden und dort ein Verfahren durchlaufen“ (Europawahlprogramm der CDU/CSU, S. 7). Diese von der AfD übernommene Forderung verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention – das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Falle des Deals zwischen Großbritannien und Ruanda bereits festgestellt. Aus blankem Rechtspopulismus halten CDU/CSU und AfD trotzdem an ihren irrsinnigen Forderungen fest. Für uns Grüne ist klar: Der Asylantrag von Menschen, die in der EU ankommen oder bereits hier sind, muss in Europa inhaltlich geprüft werden.
Susanna Kahlefeld, Europapolitische Sprecherin der Grünen Fraktion Berlin
Johathan Philip Aus, Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft Migration und Flucht Berlin
Dieser Artikel ist Teil des Neuköllner Stachels Nr. 197, Ausgabe II/2024