Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Europawahl
Wann wird gewählt?
In Deutschland und den meisten Ländern findet die Europawahl am 9. Juni statt. Schreibt Euch das Datum in den Kalender!

Was wählen wir eigentlich?
Die Europawahl ist die Wahl für ein neues Europäisches Parlament, auch EP genannt. Das EP ist das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union. Alle, die wählen dürfen und auch zur Wahl gehen, entscheiden also alle 5 Jahre mit, wer die Bürger*innen im EP direkt vertritt. Jedes Land sendet eine bestimmte Anzahl an Abgeordneten in das EP, je nach Größe des Landes. Deutschland als bevölkerungsreichstes Land entsendet beispielsweise 96 Abgeordnete.
Wie arbeiten die Abgeordneten im Europäischen Parlament zusammen?
Im EP schließen sich die Abgeordneten zu Fraktionen zusammen, die aus unterschiedlichen, aber sich nahestehenden Parteien aus den verschiedenen Ländern bestehen. Eine Fraktion muss aus Abgeordneten aus mindestens sieben EU-Staaten zusammenkommen. Die Idee dahinter ist, dass es nicht um die Vorteile des eigenen Landes gehen soll, sondern um die gesamte Europäische Union.
Und wer wählt?
Rund 350 Millionen Menschen. Alle EU- Bürger und EU-Bürgerinnen sind aufgerufen zu wählen, wenn sie alt genug sind. In Deutschland wurde das Wahlalter gerade von 18 auf 16 Jahre abgesenkt – eine langjährige grüne Forderung.
Gibt es eine 5-Prozenthürde?
Bei der Europawahl gibt es (noch) keine Sperrklausel. Sie verhindert, dass zu viele zu kleine Parteien in einem Parlament vertreten sind und es so zu einer Zersplitterung kommt. Bei der Bundestagswahl liegt die Sperrklausel bei 5 Prozent („5-Prozent-Hürde“). 2022 hat das EP einen Vorschlag für eine einheitliche Sperrklausel zur Europawahl gemacht. In Deutschland wird jedoch erst bei der Europawahl 2029 eine Sperrklausel von 2 Prozent eingeführt.
Also alles wie bei der Bundestagswahl?
Es gibt einen großen Unterschied zu den nationalen Parlamenten: Im EP fehlt der Gegensatz zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen. Stattdessen bilden sich je nach Abstimmungsthema wechselnde Mehrheiten und Abgeordnete stimmen unabhängiger ab.

Was macht das Europäische Parlament?
Gemeinsam mit dem Rat der EU, in dem je nach Thema die zuständigen Fachminister*innen der Mitgliedsstaaten zusammenkommen, kann das EP Rechtvorschriften erlassen. Auch kann es Gesetze verabschieden, die jedoch von der Europäischen Kommission vorgeschlagen werden. Das EP hat kein Initiativrecht. Zusammen mit dem Rat der EU entscheidet es über den europäischen Haushalt. Zudem wählt das EP den oder die Kommissionspräsident*in sowie die Kommission in ihrer Gesamtheit. Des Weiteren verfügt das EP über eine Reihe von Kontrollmöglichkeiten zur Überwachung und Prüfung der anderen EU-Institutionen wie dem Rat und der Kommission und kann letztere auch per Misstrauensvotum ablehnen.
Milena Oschmann, Mitglied im Kreisverband von Bündnis 90/Die Grünen Neukölln, seit 2018 Teil der Stachel-Redaktion
Dieser Artikel ist Teil des Neuköllner Stachels Nr. 197, Ausgabe II/2024