Das Selbstbestimmungsgesetz ist da!
„Frei vom Verstecken, Erklären, Schämen. Endlich sein zu können, wer ich schon immer bin“ – das schreibt Aktivist*in Luna Möbius zum Selbstbestimmungsgesetz. Am 12. April 2024 haben wir das Gesetz im Bundestag verabschiedet, am 1. November trat es in Kraft. Es löst das transfeindliche „Transsexuellengesetz“ ab und ist ein lang erwarteter und überfälliger Schritt zur Anerkennung und Gleichberechtigung von trans*, inter* und nicht-binären Personen.

Durch das Selbstbestimmungsgesetz können Personen ihren Geschlechtseintrag und Namen im Personenstandsregister einfach und selbstbestimmt ändern, so dass ihr Geschlechtseintrag ihrer Geschlechtsidentität entspricht. Sie müssen keine medizinischen Gutachten und langwierige Verfahren mehr durchlaufen. Stattdessen können sie die Änderung mit einer einfachen Erklärung beim Standesamt vornehmen – so auch im Neuköllner Standesamt in Britz. Dabei können sie zwischen weiblich, männlich und divers wählen oder den Geschlechtseintrag gänzlich streichen. Schon ab August 2024 konnten sich Menschen, die ihren Geschlechtseintrag ändern wollen, bei den Standesämtern für einen Termin anmelden. Innerhalb von weniger als zwei Monaten gab es über 15.000 Anmeldungen – deutlich mehr als nach dem bisherigen Verfahren. Die Zahl überstieg die Erwartungen und zeigt umso mehr die Dringlichkeit des Gesetzes.
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz verschwindet nicht jegliche Diskriminierung von trans*, inter* und nichtbinären Personen, dennoch ist es ein Meilenstein auf dem Weg zu einer inklusiven und geschlechtergerechten Gesellschaft. Ich freue mich für alle, die bald offiziell so heißen und angesprochen werden, wie es richtig ist!
Nyke Slawik, Mitglied des Bundestags
Dieser Artikel ist Teil des Neuköllner Stachels Nr. 198, Ausgabe I/2025