Anträge und Anfragen der Grünen BVV-Fraktion

Damit du dir ein besseres Bild von unserer Arbeit in der BVV machen kannst, findest du auf dieser Seite alle Anträge und Anfragen als PDF, die von Mitgliedern unserer Fraktion an das Bezirksamt gerichtet wurden.

Generell haben Bezirksverordnete und ihre Fraktionen vier Möglichkeiten, sich in der BVV einzubringen:

Große Anfragen

Durch Große Anfragen an das Bezirksamt werden spezielle Themen umfassend diskutiert. Sie müssen eine Woche vor einer Sitzung schriftlich eingereicht werden. Das Bezirksamt bzw. die zuständigen Stadträt*innen müssen die Fragen in der Regel in der Sitzung mündlich beantworten und sich in der anschließenden Besprechung den Nachfragen der Bezirksverordneten stellen.

Kleine Anfragen

Kleine Anfragen können jederzeit schriftlich an das Bezirksamt gerichtet werden. Die ebenfalls schriftliche Beantwortung erfolgt im Gegensatz zu den anderen Arten von Anfragen nicht im Rahmen einer BVV-Sitzung, sondern im normalen Tagesgeschäft.

Durch Kleine Anfragen können BVV-Mitglieder ausführlichere Informationen zu einem bestimmten Thema erhalten oder kontrollieren, ob und wie Beschlüsse der BVV durch das Bezirksamt umgesetzt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, Anregungen von Bürger*innen aufzunehmen und sie als Frage an das Bezirksamt einzubringen. Eine Suchmaschine zu den Kleinen Anfragen aller Fraktionen in der BVV steht dir hier auf den Seiten des Bezirksamtes zur Verfügung.

Mündliche Anfragen

Mündliche Anfragen werden schriftlich im Vorfeld einer BVV-Sitzung eingereicht und während der Sitzung durch die*den Anfragensteller*in verlesen. Die Beantwortung erfolgt in der Regel durch das zuständige Mitglied des Bezirksamtes, im Normalfall ebenfalls mündlich.

Anträge

Einzelne Bezirksverordnete oder Fraktionen können über die BVV Anträge an das Bezirksamt stellen. Diese müssen spätestens eine Woche vor einer Sitzung schriftlich eingereicht werden. Durch Anträge kann die BVV dem Bezirksamt politische Vorgaben machen oder bestimmte Handlungen fordern. Bei der Behandlung von Anträgen in der BVV erfolgt in der Regel zunächst eine inhaltliche Begründung durch die*den Antragsteller*in und eine Diskussion. Danach werden die Anträge entweder direkt beschlossen bzw. abgelehnt oder zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Dort können sie weiter diskutiert und verändert werden. Anschließend geben die Ausschüsse ihre Beschlussempfehlung zurück in die BVV.

Aktuelle Anträge und Anfragen

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