Geschäfts- und Wahlordnung

Die Geschäfts- und Wahlordnung der Grünen Neukölln regelt die grundlegenden Aspekte unserer parteiinternen Zusammenarbeit. Sie wurde auf der Mitgliederversammlung am 12. Januar 2013 beschlossen. Du kannst die Geschäfts- und Wahlordnung online lesen oder hier als PDF-Datei heruntergeladen.

§ 1 Eröffnung, Präsidium und Protokoll

(1) Die Mitgliederversammlung (MV) wird durch den Vorstand eröffnet, welcher ein geschlechterparitätisch besetztes Präsidium vorschlägt.

(2) Das vorgeschlagene Präsidium wird mit einfacher Mehrheit der MV bestätigt.

(3) Das Präsidium schlägt Protokollant_innen vor, die ebenfalls mit einfacher Mehrheit
von der MV bestätigt werden müssen.

(4) Das Präsidium leitet die Sitzung, nimmt Anträge, Bewerbungen und Anträge zur
Geschäftsordnung entgegen, befindet über deren Zulässigkeit, erteilt und entzieht das Wort und leitet die Wahlen.

§ 2 Tagesordnung und Verfahrensvorschläge

(1) Das Präsidium legt der MV die Tagesordnung zur Beschlussfassung vor. Änderungsanträge können gestellt werden und benötigen eine einfache Mehrheit. Die Tagesordnung wird mit einfacher Mehrheit beschlossen. Sie kann im weiteren Verlauf mit 2/3-Mehrheit geändert werden.

(2) Das Präsidium legt der Versammlung einen Vorschlag zur Regelung der Redezeiten und zum Antragsschluss vor. Darüber wird mit einfacher Mehrheit von der Versammlung entschieden.

§ 3 Redebeiträge

(1) Jedes Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen sowie jede_r freie Mitarbeiter_in gemäß § 2 (2) der Satzung hat auf der MV im Rahmen der Redezeitregelung das Rederecht. Auf Antrag kann das Rederecht auf die Mitglieder der Bezirksgruppe von Bündnis 90/Die Grünen Neukölln eingeschränkt werden.

(2) Die Redeliste wird nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes eröffnet.

(3) Das Präsidium kann die Anzahl oder die Gesamtdauer der Redebeiträge begrenzen, wobei bei Widerspruch gegen den Vorschlag über diesen abzustimmen ist.

(4) Es wird eine quotierte Erstredner_innenliste geführt.

§ 4 Antragskommission

(1) Eine Antragskommission wird, wenn nötig, vom Vorstand eingesetzt und von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit bestätigt, wobei der Vorstand Größe und Besetzung vorschlägt.

(2) Bei Vorliegen von Änderungsanträgen zu eingegangenen Anträgen beruft die Antragskommission, wenn nötig, in Abstimmung mit den Antragssteller_innen ein Antragssteller_innentreffen ein.

(3) Bei Änderungsanträgen können im Einvernehmen mit den Antragssteller_innen des ursprünglichen Antrages folgende Verfahren von der Kommission vorgeschlagen werden:

  • Übernahme des Änderungsantrages
  • Modifizierte Übernahme des Änderungsantrages
  • Nichtbehandlung des Änderungsantrages
  • Erledigt-Erklärung durch andere Änderungsanträge
  • Abstimmung über den Änderungsantrag

(4) Die Verfahrensvorschläge der Antragskommission sind von der Mitgliederversammlung zu bestätigen.

(5) Änderungsanträge zum Verfahrensvorschlag sind möglich und werden mit einfacher Mehrheit beschlossen.

§ 5 Anträge

(1) Antragsberechtigt sind alle Mitglieder der Bezirksgruppe von Bündnis 90/Die Grünen Neukölln.

(2) Anträge an die MV sollen grundsätzlich 10 Tage vor der MV vorliegen. Anträge, die danach eingebracht werden, können nur noch als Dringlichkeitsanträge behandelt werden.

(3) Um eine Verschickung mit der Einladung zu gewährleisten, sollten Anträge 20 Tage vor der MV dem Vorstand vorliegen, ansonsten erfolgt eine nachträgliche Verschickung per Mail.

(4) Änderungsanträge müssen vor der Befassung des Antrages, auf den sie sich beziehen, eingebracht werden. Liegen mehrere ÄnderungsantrÄge zu einem Antrag vor, so ist der weitestgehende Änderungsantrag zuerst abzustimmen.

(5) Auf Antrag kann vor der Beschlussfassung ein Meinungsbild über verschiedene alternative Anträge erstellt werden.

(6) Geschäftsordnungsanträge sind sofort nach Beendigung des laufenden Redebeitrags zu behandeln und durch Meldung mit beiden Händen anzuzeigen.

(7) In der Regel ist die Debatte um einen Geschäftsordnungsantrag auf eine Gegenrede zu begrenzen.

(8) Anträge zur Geschäftsordnung sind u.a. Anträge auf

  • (a) Nichtbefassung eines Antrags oder Änderungsantrags
  • (b) Schließen der Redeliste
  • (c) Ende der Debatte
  • (d) Öffnen der Debatte
  • (e) weitere Rede- und Debattenbeiträge
  • (f) Abwahl des Präsidiums oder einzelner Mitglieder
  • (g) Abwahl der Antragskommission oder einzelner Mitglieder
  • (h) sofortige Abstimmung
  • (i) Vertagung
  • (j) Unterbrechung der Beratung
  • (k) Begrenzung der Redezeit
  • (l) Wiederholung der Abstimmung
  • (m) harte Quotierung von Redebeiträgen
  • (n) Einberufung einer Frauenvollversammlung
  • (o) Klärung der Verfahrensweise

(9) Anträge zur Geschäftsordnung sind angenommen, wenn keine Gegenrede erfolgt. Formale Gegenrede ist möglich.

(10) Anträge zur Geschäftsordnung werden mit einfacher Mehrheit angenommen.

§ 6 Abstimmungen

(1) Soweit nicht anders vorgesehen entscheidet die MV mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Gemäß §11 (6) der Satzung gelten Stimmenenthaltungen als nicht abgegebene Stimmen.

(2) Soweit nicht anders vorgesehen erfolgen Abstimmungen offen.

(3) Wird ein Abstimmungsergebnis angezweifelt, so wird die Abstimmung wiederholt. Mehrmalige Wiederholungen sind zulässig, wenn sie das Präsidium zur Feststellung des Abstimmungsergebnisses für notwendig erachtet. Das Präsidium kann sich zur Einschätzung der Abstimmungsverhältnisse der Antragssteller_innen bedienen oder eine schriftliche Abstimmung durchführen lassen.

(4) Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.

(5) Soll über einen Tagesordnungspunkt erneut eine Aussprache und Beschlussfassung erfolgen, so ist ein Rückholantrag zu stellen. Dieser ist wie Anträge zur Geschäftsordnung zu behandeln, aber benötigt zur Annahme eine 2/3-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.

§ 7 Wahlen

(1) Das Präsidium ist für die Durchführung der Wahlen zuständig und schlägt zur Unterstützung eine Zählkommission vor, welche von der MV bestätigt werden muss.

(2) Während der Wahlgänge dürfen keine Kandidat_innen dem Präsidium angehören.

(3) Eine Kandidatur ist bis zum Eintritt in den jeweils ersten Wahlgang beim Präsidium anzumelden. Die Kandidat_innenvorstellung erfolgt für jede durchzuführende Wahl in alphabetischer Reihenfolge. Das Präsidium unterbreitet einen Vorschlag, wie viel Zeit den Kandidat_innen zur Vorstellung eingeräumt werden soll und für das Verfahren der Befragung der Kandidat_innen. Es kann einen Vorschlag unterbreiten, dass Kandidat_innen, die sich bereits im Laufe der MV für eine gleichartige Wahl vorgestellt haben und damit bereits angemessen Gelegenheit hatten, sich bekannt zu machen, nur eine kürzere Zeit zur erneuten Vorstellung eingeräumt wird. Über diese Vorschläge beschließt die MV mit einfacher Mehrheit, sie gelten für die gesamte MV.

(4) Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen erhält.

(5) Erreicht keine_r der Kandidat_innen im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen, so sind im zweiten Wahlgang nur noch die Kandidat_innen zugelassen, die im ersten Wahlgang mindestens 10% der gültigen abgegebenen Stimmen erhalten haben.

(6) Erreicht im zweiten Wahlgang keine_r der Kandidat_innen die absolute Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen, so sind für den dritten Wahlgang nur noch die zwei Kandidat_innen mit den meisten Ja-Stimmen zugelassen.

(7) Erreicht im dritten Wahlgang keine_r der beiden Kandidat_innen die absolute Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen, so kann im vierten Wahlgang nur noch die/der Kandidat_in mit den meisten Ja-Stimmen antreten.

(8) Erreicht die/der Kandidat_in im vierten Wahlgang nicht die absolute Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen, so wird die Wahl neu begonnen.

§ 8 Ordnung im Versammlungsraum

Das Präsidium übt im Einvernehmen mit dem Vorstand im Versammlungsraum und den dazugehörenden Nebenräumen das Hausrecht aus.

§ 9 Inkrafttreten

(1) Die Geschäfts- und Wahlordnung wird zu Beginn der MV gemäß §11 (1) der Satzung mit 2/3-Mehrheit beschlossen.

(2) Anträge auf Änderung der Geschäfts- und Wahlordnung können vor deren Beschluss gestellt werden und bedürfen der Zustimmung der Mehrheit der Anwesenden.

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