Bestimmen Sie mit!

Am 18. September 2011 finden die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt.

Sie haben drei Stimmen:

 

Wichtig: An der Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung dürfen Jugendliche schon ab 16 Jahren sowie hier lebende EU-Bürger_innen teilnehmen!

Alle Wahlberechtigten, die in das Wähler_innenverzeichnis eingetragen sind, erhalten von der Landeswahlleiterin etwa vier bis sechs Wochen vor der Wahl per Post eine Wahlbenachrichtigung, in der ihnen auch die genaue Adresse ihres jeweiligen Wahllokals mitgeteilt wird. Wenn Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten Sie sich umgehend mit dem Bezirkswahlamt Neukölln (Tel.: 030 / 90 239 - 2448, Mail: bezirkswahlamt(at)bezirksamt-neukoelln.de) in Verbindung setzen und klären, ob Sie ins Wähler_innenverzeichnis eingetragen sind - denn nur dann dürfen Sie auch wählen. Achtung: Es gibt nur eine kurze Einspruchsfrist vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl!

Briefwahl

Wenn Sie am 18. September 2011 nicht in Berlin sind oder aus anderen Gründen nicht in Ihr Wahllokal gehen können, können Sie auch ganz einfach beim Bezirkswahlamt Neukölln Briefwahl beantragen - entweder persönlich (im Rathaus Neukölln, Zimmer M 171, Tel.: 030 / 90 239 - 2448) oder schriftlich (Adresse: Bezirkswahlamt Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12043 Berlin) oder auch per Mail unter bezirkswahlamt(at)bezirksamt-neukoelln.de. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann persönlich ausgehändigt (in diesem Fall können Sie auch gleich vor Ort wählen) oder per Post zugesandt.

Es empfiehlt sich, die Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig zu beantragen, Sie müssen dafür nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten. Dies gilt vor allem, wenn Sie Ihren Wahlbrief per Post zurücksenden möchten, denn er muss auf jeden Fall am Wahltag bis 18 Uhr (Schließung der Wahllokale) beim Wahlamt eingegangen sein. Später eingegangene Briefwahlstimmen dürfen bei der Auszählung leider nicht berücksichtigt werden. Der Antrag auf Briefwahl ist jedoch auch noch bis zum Freitag vor der Wahl bis 18.00 Uhr möglich - in diesem Fall also bis zum 16. September 2011 -, in bestimmten Ausnahmefällen (z.B. Krankheit) auch noch bis zum Wahltag bis 15.00 Uhr.

Ausführliche Informationen zur Briefwahl finden Sie auch auf der Webseite des Bundeswahlleiters.

Foto: Awaya

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