Antrag auf Satzungsänderung

Antragssteller: Vorstand

Abschnitt V Nr. 2 a) Satz 1 soll wie folgt geändert werden:
Alter Text:  a) Er besteht aus zwei Sprecher(inne)n im Sinne der Landessatzung und zwei weiteren Mitgliedern.
Neuer Text:  a) Er besteht aus zwei Sprecher(inne)n im Sinne der Landessatzung und vier weiteren Mitgliedern.

Abschnitt V Nr. 2 a) Satz 3 soll wie folgt geändert werden:
Alter Text:  Sollte jedoch nur die Wahl von drei Vorstandsmitgliedern zustande kommen, so ist der Vorstand dennoch arbeits- und beschlussfähig.
Neuer Text:  Sollte nur die Wahl von weniger Vorstandsmitgliedern zustande kommen, so ist der Vorstand mit mindestens drei Mitgliedern dennoch arbeits- und beschlussfähig.

Abschnitt V Nr. 2 b) soll wie folgt geändert werden:
Satz 1 entfällt.
(Satz 1 lautet: Die Mitgliederversammlung wählt bis zu zwei stellvertretende Vorstandsmitglieder in festgelegter Reihenfolge.)
Satz 2 und 3 werden wie folgt geändert:
Alter Text:  Diese nehmen im Falle der Verhinderung oder des Ausscheidens ordentlicher Vorstandsmitglieder deren Aufgaben wahr. Sollten jedoch Stellvertreter nicht in ausreichender Zahl vorhanden sein, bleiben die Vorstandsmitglieder bis zu einer Neuwahl kommissarisch im Amt.
Neuer Text:  Im Falle der Verhinderung oder des Ausscheidens von Vorstandsmitgliedern bleiben diese bis zu einer Neuwahl kommissarisch im Amt.
(Bisheriger Satz 4 wird Satz 3, unveränderter Wortlaut: Neuwahlen sind innerhalb einer Frist von acht Wochen durchzuführen.)

Abschnitt V Nr. 2 d) Satz 1 soll wie folgt geändert werden:
Alter Text: Die Amtszeit beträgt 2 Jahre.
Neuer Text:  Die Amtszeit beträgt 1 Jahr.


Begründung
In der Praxis der letzten Jahre wurde nicht zwischen ordentlichen Vorstandsmitgliedern und Stellvertreter(inne)n unterschieden. Letztere nahmen regelmäßig und gleichberechtigt an Sitzungen teil. Es hat sich gezeigt dass es genug Arbeit für 6 Personen gibt. Wenn vermutlich 2 Vorstandsmitglieder zukünftig auch in der Fraktion sind, ist es wichtig die Aufgaben auf mehr Schultern gerecht verteilen zu können. Bei einem sechsköpfigen Vorstand ist kontinuierliche Arbeitsfähigkeit besser gewährleistet.

Die Reduzierung der regelmäßigen Amtszeit ist ebenfalls eine Anpassung an die Realität. Vorher wie nachher kann jedes Vorstandsmitglied jederzeit zurücktreten, andererseits ist wiederholte Wiederwahl möglich. Neuwahlen finden Anfang jeden Jahres ohnehin statt. Es ist für neue Kandidaten leichter, sich zunächst nur auf ein Jahr einlassen zu müssen. In der Vergangenheit mussten Vorstandsmitglieder häufig aus persönlichen Gründen vor Ablauf von 2 Jahren ausscheiden. Die Neuregelungen machen uns insgesamt flexibler.