Allgemeine Informationen zur BVV

BVV ist die Abkürzung für Bezirksverordnetenversammlung. Sie ist die direkt gewählte Volksvertretung auf Bezirksebene in Berlin. Laut der Berliner Verfassung ist sie jedoch kein echtes parlamentarisches Gremium, sondern ein “Organ der bezirklichen Selbstverwaltung”. Unsere BVV ist also so etwas Ähnliches wie das Parlament von Neukölln - aber eben doch nicht ganz.

Auf dieser Seite wollen wir über die wichtigsten Punkte rund um unsere BVV informieren:

 

Weitere Informationen zur BVV finden sich auch auf der Webseite des Bezirksamtes Neukölln. Dort sind auch die nächsten Sitzungstermine inklusive Tagesordnung und weiteren Sitzungsunterlagen abrufbar.

Entwicklung und Struktur der BVVen in Berlin

Durch ein Gesetz von 1920 erhielt Berlin seine heutige Größe: sieben Städte, 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirke wurden zur neuen Stadtgemeinde Berlin zusammengeschlossen. Dies sollte innerhalb der immer weiter wachsenden Hauptstadt für eine einheitliche Verwaltung sorgen. Berlin war dadurch mit einem Schlag 13 Mal so groß wie vorher. Da jedoch nicht alle eingemeindeten Kommunen und Bürger_innen mit der Aufgabe ihrer bisherigen Selbständigkeit einverstanden waren, wurde gleichzeitig eine zweigliedrige Verwaltung der neuen Großgemeinde beschlossen. Für die übergeordneten städtischen Aufgaben ist seitdem der Senat (damals: Magistrat) zuständig, die Bezirke kümmern sich um die Verwaltungsaufgaben, die die Bürger direkt vor Ort betreffen.

Auch in der Verwaltung unserer 12 (damals: 20) Bezirke gibt es seitdem eine Zweiteilung: Bezirksbürgermeister_in und Stadträt_innen bilden das Bezirksamt (BA) und regeln gemeinsam mit der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) das Leben im Bezirk. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür finden sich in der Verfassung von Berlin (Abschnitt VI: Die Verwaltung, Artikel 66 bis 77). Hier heißt es u.a.:

  • „In jedem Bezirk wird eine Bezirksverordnetenversammlung gewählt. Sie wählt die Mitglieder des Bezirksamts. “ (Art. 69, S.1-2)
  • „Die Bezirksverordnetenversammlung wird in allgemeiner, gleicher, geheimer und direkter Wahl zur gleichen Zeit wie das Abgeordnetenhaus gewählt.“ (Art. 70, Abs. 1, S. 1)
  • „Die Bezirksverordnetenversammlung besteht aus 55 Mitgliedern.“ (Art. 70, Abs. 2, S.1)
  • „Die Bezirksverordnetenversammlung ist Organ der bezirklichen Selbstverwaltung; sie übt die Kontrolle über die Verwaltung des Bezirks aus, beschließt den Bezirkshaushaltsplan und entscheidet über die ihr zugewiesenen Angelegenheiten.“ (Art. 72, Abs. 1)
  • „Die Bezirksverordnetenversammlung setzt zur Mitwirkung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Ausschüsse ein.“ (Art. 73, Abs. 1)

Die BVV gibt sich am Anfang einer Wahlperiode eine Geschäftsordnung und wählt das Bezirksamt und den BVV-Vorstand, bestehend aus Bezirksverordnetenvorsteher_in, zwei Stellvertreter_innen und weiteren Beisitzer_innen.

Mindestens drei (ansonsten fraktionslose) Bezirksverordnete, die auf der selben Liste zur BVV-Wahl angetreten sind, können eine Fraktion in der BVV bilden, zwei Fraktionslose eine so genannte Gruppe.

Im Gegensatz zu den Abgeordneten im Bundestag sind die Bezirksverordneten keine Berufspolitiker. Sie verrichten ihre Tätigkeit in der BVV zusätzlich zu ihrer regulären Arbeit ehrenamtlich und erhalten dafür eine steuerfreie Aufwandsentschädigung in der Höhe von zehn Prozent der Diät der Abgeordneten im Berliner Abgeordnetenhaus. Die monatliche Grundentschädigung beträgt zur Zeit 330 Euro. Dazu kommen noch Sitzungsgelder (zur Zeit: 20 Euro für eine Fraktions-, Ausschuss- oder eine Sitzung des Ältestenrats, 31 Euro pro Plenumssitzung) und Fahrgeld in Höhe von 41 Euro monatlich.

Die Arbeit von Bezirksverordneten ist durchaus zeitaufwändig, da sie neben der Teilnahme an den regelmäßigen Sitzungen der Fraktionen, Ausschüsse und der BVV selbst auch viele weitere Termine wahrnehmen, wie z.B. Gespräche mit Bürger_innen, die Teilnahme an oder Durchführung von Informations- und Diskussionsveranstaltungen zu aktuellen Themen oder auch Besichtigungen von akuten ,Problemstellen‘ im gesamten Bezirk.

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Aufgaben der BVV

Durch Paragraph 72 der Verfassung von Berlin wird festgelegt, dass eine BVV - im Gegensatz zum Abgeordnetenhaus oder dem Bundestag - kein ,echtes‘ Parlament ist. Sie kann keine Gesetze oder Verordnungen beschließen, sondern ist ,nur Teil der Verwaltung‘ - allerdings mit durchaus wichtigen Zuständigkeiten.

Sie bestimmt und kontrolliert als das von den Bürger_innen direkt gewählte ,Organ der bezirklichen Selbstverwaltung‘ die Grundlinien der Politik bzw. des Handelns der Verwaltung und wählt die Mitglieder des Bezirksamtes, die/den Bezirksbürgermeister_in und die - momentan - fünf Bezirksstadträt_innen, und kann diese auch ggf. wieder abberufen. Das Bezirksamt ist zwar die eigentliche Verwaltungsbehörde des Bezirks, aber die BVV hat die Aufgabe, das Verwaltungshandeln des Bezirksamts anzuregen (Initiativrecht) und zu kontrollieren (Kontrollrecht) und sie kann jederzeit durch Mündliche, Kleine und Große Anfragen über alle Angelegenheiten umfassend Auskunft vom Bezirksamt verlangen (Auskunftsrecht).

Die BVV hat nur in den Angelegenheiten verbindliche Entscheidungsbefugnisse, die ihr durch das Berliner Bezirksverwaltungsgesetz (§§ 12-17) oder andere Spezialvorschriften zugewiesen sind. Diese Rechte hat sie aber nur gegenüber dem Bezirksamt - Initiativen oder Anfragen z.B. an das Abgeordnetenhaus oder den Senat von Berlin müssen immer über das Bezirksamt geleitet werden. In Angelegenheiten, die ihr nicht durch diese Vorschriften zugewiesen sind, kann die BVV ein entsprechendes Handeln des Bezirksamtes nur durch den Beschluss von Empfehlungen und Ersuchen anregen, aber keine verbindlichen Entscheidungen treffen.

Die BVV beschließt über den Haushalt des Bezirks, der dann aber noch vom Abgeordnetenhaus im Rahmen des Berliner Haushaltsgesetzes genehmigt werden muss. Darüber hinaus kann sie nur begrenzt Beschlüsse fassen, die das Bezirksamt dann umsetzen muss. So kann sie über die Verwendung von Sondermitteln der BVV und über  Rechtsverordnungen zur Festsetzung von baurechtlichen Handlungen (z.B. Bebauungspläne) entscheiden und wählt die Inhaber_innen von bezirklichen Ehrenämtern (z.B. Bürgerdeputierte, Schöffen oder Schiedspersonen).

Eine ausführlichere Beschreibung der Aufgaben und Befugnisse der BVV ist auch auf den Webseiten des Neuköllner Bezirksamtes zu finden.

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Wahl zur BVV

Die Wahlen zu den BVVen finden zusammen mit den Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin statt, ihre Legislaturperiode ist gekoppelt an die des Abgeordnetenhauses (Verfassung von Berlin, Art. 70, Abs. 1, S.1). Sie beträgt normalerweise fünf Jahre und endet nur bei einer vorzeitigen Auflösung des Abgeordnetenhauses früher (zuletzt 2001).

Das Mandat von Bezirksverordneten endet mit Ablauf der Wahlperiode, ansonsten durch Niederlegung, Aberkennung oder mit dem Tod. Außerdem erlischt das Mandat automatisch durch die Wahl zum Mitglied des Bezirksamts (als Bezirksbürgermeister_in oder Bezirksstadträtin/-rat), beim Einzug ins Abgeordnetenhaus von Berlin oder durch Wegzug aus Berlin.

Zur Wahl für eine BVV können alle Einwohner_innen mit Wohnsitz in Berlin kandidieren, die das aktive und passive Wahlrecht haben. Sie müssen dabei nicht in dem Bezirk gemeldet sein, in dem sie zur Wahl antreten. Einzelbewerbungen sind jedoch nicht möglich, zur Wahl zugelassen werden nur Listen von Parteien oder Wähler_innengemeinschaften. Es handelt sich also um eine reine Listenwahl, bei der die Wahlberechtigten - im Gegensatz zu Abgeordnetenhaus- und Bundestagswahlen - nur eine Stimme haben.

Bei den BVV-Wahlen sind auch alle Bürger_innen anderer EU-Staaten, die ihren Wohnsitz in Berlin haben, sowie seit 2005 Jugendliche ab 16 Jahren wahlberechtigt (Verfassung von Berlin, Art. 70, Abs. 1, S. 2).

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Berechnung der Sitzverteilung

Auf der Grundlage des Berliner Bezirksverwaltungsgesetzes (§ 35, Abs. 2) wird für die Verteilung der 55 BVV-Sitze auf die einzelnen Parteien nach der Wahl das Verfahren der „d‘Hondtschen Sitzverteilung“ angewandt. Es ist nach dem belgischen Juristen Victor d‘Hondt benannt. Dabei werden die auf jede Partei entfallenden Stimmen nacheinander durch eins, zwei, drei usw. geteilt. Jetzt erhält die Partei mit der höchsten Stimmenzahl (Höchstzahl) den ersten Sitz, die Partei mit der zweithöchsten Stimmenzahl den zweiten Sitz und so weiter, bis alle 55 Sitze vergeben sind. Sollten bei der Vergabe des letzten Sitzes mehrere gleiche Höchstzahlen auftreten, wird per Losverfahren über diesen Sitz entschieden. Überhang- oder Ausgleichsmandate gibt es nicht.

Bei diesem Verfahren wird häufig kritisiert, dass kleinere Parteien dadurch tendenziell benachteiligt werden, weil eine bestimmte Mindestsanzahl an Stimmen notwendig ist, um überhaupt den ersten Sitz zu erhalten. Unter anderem deshalb wird z.B. bei Bundestagswahlen seit 1987 für die Sitzverteilung das Verfahren nach Hare/Niemeyer angewandt.

Ursprünglich galt - wie für die Abgeordnetenhauswahlen - auch für die Wahlen zu den Berliner BVVen eine Fünf-Prozent-Klausel. Diese wurde jedoch vom Berliner Verfassungsgericht 1997 als nicht verfassungsgemäß angesehen. Seitdem gilt für die BVV-Wahlen eine Drei-Prozent-Klausel. Gemäß der Geschäftsordnung der BVV Neukölln bestehen Fraktionen aus mindestens drei Bezirksverordneten, die zur selben Partei oder Wähler_innengemeinschaft gehören oder auf der selben Liste zur Wahl angetreten sind.

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Was ist eine Zählgemeinschaft?

Mehrere BVV-Fraktionen können sich zu einer so genannten Zählgemeinschaft zusammenschließen. Durch diesen Zusammenschluss soll z.B. ein besseres Ergebnis bei der Wahl zur/zum Bezirksbürgermeister_in erreicht werden. Grundlage dafür ist das Berliner Bezirksverwaltungsgesetz (§ 35, Abs. 2), nach dem ein solcher Zusammenschluss für diese Wahl zulässig ist. Eine solche Zählgemeinschaft ist jedoch etwas anderes als eine Koalition und verpflichtet die beteiligten Fraktionen nach dieser Wahl nicht zu einem gemeinsamen Handeln.

Eine Zählgemeinschaft kann aber auch über diese Wahl hinaus geschlossen werden. In diesem Fall dient sie der Verabredung über gemeinsame politisch Ziele, die im Laufe der Legislaturperiode erreicht werden sollen, und verpflichtet die Mitglieder der beteiligten Fraktionen auch zu einem gemeinsamen Handeln und Abstimmungsverhalten.

In Neukölln bestand von 2001 bis 2010 eine solche Zählgemeinschaft zwischen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und der LINKEN. Zu deren Ende siehe die Ausgabe Nr. 170 des Neuköllner Stachels vom März 2010.

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aktuelle Sitzverteilung

Verteilung der 55 BVV-Sitze auf die einzelnen Fraktionen gemäß der Ergebnisse der Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung vom 17. September 2006, Stimmenanteile in Prozent und Veränderungen im Vergleich zur Wahl 2001 in Klammern:

  • SPD: 21 Sitze (34,6 %, - 0,9 %)
  • CDU: 17 Sitze (29,2 %, - 6,9 %)
  • Bündnis 90/Die Grünen: 6 Sitze (10,6 %, + 1,9 %)
  • FDP: 3 Sitze (6,5 %, - 1,7 %)
  • Die Grauen: 3 Sitze (5,6 %, + 3,2 %)
  • Die Linke: 3 Sitze (5,4 %, - 0,5 %)
  • NPD (Gruppe ohne Fraktionsstatus): 2 Sitze (3,9 %, + 3,9 %)

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Sitzungen

Die Neuköllner BVV tagt in der Regel einmal im Monat, die Sitzungen sind öffentlich und finden im BVV-Saal des Rathauses Neukölln statt. Da die Tagesordnung einer BVV-Sitzung häufig sehr viele Punkte umfasst, wird vorher im Ältestenrat eine so genannte Konsensliste erstellt. Sie enthält alle Anträge, Anfragen und sonstigen Vorlagen, zu denen zwischen allen Fraktionen Einigkeit besteht (BVV-Geschäftsordnung § 27). Wenn in der BVV-Sitzung keine_r der Bezirksverordneten gegen diese Liste in einzelnen oder allen Punkten Einspruch erhebt, gilt sie als beschlossen. Dadurch werden zeitaufwändige Einzelabstimmungen vermieden, die Dauer der Sitzung wird verkürzt und die Bezirksverordneten haben mehr Zeit, sich mit den anderen - inhaltlich strittigen - Punkten zu befassen.

Eine BVV-Sitzung beginnt normalerweise mit den mündlichen Anfragen, die Bezirksverordnete an das Bezirksamt richten. Auf Beschluss der BVV kann vorher auch eine Einwohner_innenfragestunde stattfinden. Das Bezirksamt ist hierbei verpflichtet, auf die Fragen der Bürger_innen zu antworten. Die genauen Regeln für die Einwohner_innenfragestunde sind in § 33 der Geschäftsordnung der BVV festgelegt.

Der größte Teil einer BVV-Sitzung wird auf die Beratung bzw. Diskussion von Großen Anfragen verwandt. Anträge werden eher selten im Plenum besprochen, sondern zumeist per Konsensliste zur weiteren, intensiveren Beratung in die jeweils zuständigen Ausschüsse verwiesen. Sie kommen dann mit einer Beschlussempfehlung zurück, die meist wiederum in einer der folgenden Sitzungen per Konsensliste abgestimmt wird

Interessierte Bürger_innen können die Sitzungen ihrer BVV als Gäste von den Zuschauertribünen aus verfolgen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im Büro der Bezirksverordnetenversammlung.

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Ausschüsse und Beiräte

Die Hauptarbeit der BVV findet in den Fachausschüssen statt, in denen die verschiedenen Teilbereiche der Bezirkspolitik diskutiert und Handlungs- bzw. Abstimmungsempfehlungen für die gesamte BVV erarbeitet werden. Jede Fraktion erhält in den einzelnen Ausschüssen die Anzahl an Sitzen, die ihrer Stärke in der BVV entspricht. Darüber hinaus gibt es in den Ausschüssen auch Bürger_innendeputierte, die in diesen Gremien die gleichen Rechte haben wie die Bezirksverordneten. Sobald die Anzahl der Ausschüsse feststeht, wird anhand des Verfahrens der „d‘Hondtschen Sitzverteilung“ errechnet, wie viele Ausschuss-Vorsitze jede einzelne Fraktion erhält. Dann wird in jedem Ausschuss in der ersten, konstituierenden Sitzung Vorsitzende_r und Stellvertreter_in gewählt.

Aktuell gibt es in Neukölln 14 Fachausschüsse und vier Beiräte. Sie arbeiten unter anderem zu den Themen Jugend, Bildung, Soziales, Migration, Gesundheit, Stadtentwicklung, Verkehr und Umwelt. Neben diesen Fachausschüssen gibt es auch den Ausschuss für Eingaben und Beschwerden, der die Rechte der Bürger_innen gegenüber der Verwaltung wahren soll. Alle Neuköllner_innen können sich direkt an dieses Gremium wenden, wenn sie mit dem Handeln oder den Auskünften der Verwaltung nicht einverstanden sind.

Eine Sonderstellung unter den Ausschüssen hat der Jugendhilfeausschuss, der gleichzeitig ein Ausschuss der BVV und Teil des Jugendamtes ist. Er wird auf der Grundlage des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG, § 34, Abs. 1, S. 1) gebildet und zusammengesetzt. In ihm sind nicht nur die BVV-Fraktionen vertreten, sondern auch Jugendverbände, Freie Träger der Jugendhilfe und in der Jugendhilfe erfahrene Personen. Der Jugendhilfeausschuss hat als einziger BVV-Ausschuss das Recht, Beschlüsse zur Verteilung der Gelder in seinem Bereich zu fassen, er muss vor allen BVV-Beschlüssen zum Thema Jugendhilfe angehört werden und hat selbst ein Antragsrecht in der BVV.

Eine Übersicht aller in der BVV Neukölln eingerichteten Ausschüsse und Beiräte finden Sie auf den Webseiten des Bezirksamtes. Dort erfahren Sie auch die nächsten Sitzungstermine und können ggf. die Tagesordnung einsehen. Bis auf den Hauptausschuss und den Ausschuss für Eingaben und Beschwerden tagen alle Ausschüsse öffentlich - Sie können die Sitzungen also jederzeit besuchen.

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Anfragen und Anträge

Im Rahmen von BVV-Sitzungen können alle Bezirksverordneten Mündliche Anfragen stellen, die sie jedoch am Tag vor einer Sitzung schriftlich beim Vorsteher der BVV einreichen müssen. Diese Fragen werden zu Beginn einer Sitzung gestellt und müssen vom zuständigen Mitglied des Bezirksamtes beantwortet werden. Dafür sind 45 Minuten vorgesehen; reicht die Zeit nicht aus zur Beantwortung aller eingereichten Fragen, muss die Antwort innerhalb einer Woche schriftlich erfolgen (BVV-Geschäftsordnung § 26).

Alle Bezirksverordneten haben auch das Recht, Kleine (schriftliche) Anfragen an das Bezirksamt zu richten. Diese werden beim BVV-Vorsteher eingereicht und innerhalb von drei Wochen schriftlich beantwortet. Durch eine schriftliche Anfrage können die Mitglieder der BVV ausführlichere Informationen zu einem bestimmten Thema erhalten oder kontrollieren, ob und wie Beschlüsse der BVV durch das Bezirksamt umgesetzt werden. Sie können darüber hinaus auch der Vorbereitung von Anträgen dienen (BVV-GO § 28).

Durch Große Anfragen an das Bezirksamt werden spezielle Themen umfassend diskutiert. Diese Anfragen müssen eine Woche vor einer Sitzung schriftlich eingereicht werden. Das Bezirksamt bzw. die zuständigen Stadträt_innen müssen diese Anfragen in der Regel in der Sitzung mündlich beantworten und sich in der anschließenden Besprechung den Nachfragen der Bezirksverordneten stellen, die dadurch deren Arbeit kontrollieren können. In Ausnahmefällen ist mit Zustimmung der BVV auch eine schriftliche Beantwortung möglich, die dann innerhalb einer Woche erfolgen muss (BVV-GO § 25).

Einzelne Bezirksverordnete oder Fraktionen können über die BVV Anträge an das Bezirksamt stellen. Diese müssen spätestens eine Woche vor einer Sitzung schriftlich eingereicht werden. Durch Anträge kann die BVV dem Bezirksamt politische Vorgaben machen oder bestimmte Handlungen fordern. Bei der Behandlung von Anträgen in der BVV erfolgt in der Regel zunächst eine inhaltliche Begründung durch die/den Antragsteller_in, anschließend eine Diskussion darüber. Danach werden sie entweder direkt beschlossen bzw. abgelehnt oder zur weiteren Beratung in den oder die zuständigen Ausschüsse überwiesen. wo sie weiter diskutiert und ggf. verändert werden können. Anschließend geben der bzw. die Ausschüsse ihre Beschlussempfehlung(en) zurück in die BVV (BVV-GO § 19).

Jede_r Bezirksverordnete kann für sich allein solche Anfragen oder Anträge stellen, diese werden jedoch meist vorher in einer Fraktionssitzung gemeinsam besprochen und formuliert. Die Fraktion kann auch eine Reihenfolge festlegen, nach der ihre Anfragen gestellt werden sollen. Daran orientiert sich sich auch später die Reihenfolge der Anfragen aller Fraktionen bzw. Bezirksverordneten in der BVV-Sitzung, die im Vorfeld durch das BVV-Büro nach der Größe der einzelnen Fraktionen festgelegt wird. Dabei werden häufig auch Fragen von Bürger_innen durch einzelne Bezirksverordnete bzw. Fraktionen aufgenommen. So können die Neuköllner_innen schneller, einfacher und ausführlicher Informationen erhalten, als es ihnen über die ihnen gesetzlich eingeräumten Informationsrechte im Rahmen einer Einwohner_innenfragestunde (BVV-GO § 33) möglich ist.

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Bürger_innenbeteiligung

Die Verfassung von Berlin sieht für die Ausschüsse der BVV ausdrücklich die Möglichkeit der Mitwirkung der Bürger_innen vor:

„Nach näherer Bestimmung durch Gesetz können den Ausschüssen neben Mitgliedern der Bezirksverordnetenversammlung auch Bürgerdeputierte angehören. Die Bürgerdeputierten werden von der BVV gewählt; sie sind Inhaber von Ehrenämtern.“ (Art. 73, Abs. 2)

Diese Bürgerdeputierten sind sachkundige Bürger_innen, die durch ihr Fachwissen und ihre Erfahrungen in speziellen Bereichen die Mitglieder der BVV in ihrer Arbeit und Entscheidungsfindung unterstützen. Ihre Rechtsstellung in den Ausschüssen ist vergleichbar mit der Stellung der Bezirksverordneten: sie haben dort Rede-, Antrags- und Stimmrecht. Für ihre Teilnahme an den Ausschusssitzungen erhalten sie eine Aufwandsentschädigung.

Bürgerdeputierte_r oder Stellvertreter_in kann jede_r werden, die bzw. der das 18. Lebensjahr vollendet hat, ihre bzw. seine Hauptwohnung in Berlin hat, nicht dem Abgeordnetenhaus oder einer Bezirksverordnetenversammlung angehört, nicht in derselben Bezirksverwaltung als Beamte_r oder Angestellte_r tätig ist und nicht Mitglied oder Prüfer_in des Rechnungshofs ist. Auch nichtdeutsche Staatsbürger_innen können Bürgerdeputierte werden.

Ihre Wahl ist in der Geschäftsordnung der BVV Neukölln geregelt. Sie erfolgt auf Vorschlag der Fraktionen und für die Dauer der Wahlperiode. Laut Bezirksverwaltungsgesetz des Landes Berlin (§§ 9, 20-25) können in jedem Ausschuss bis zu vier Bürgerdeputierte hinzugewählt werden, die Bezirksverordneten müssen dabei die Mehrheit bilden.

 

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Trotz aller Einschränkungen sind die BVVen also wichtige Organe, die es den Bürger_innen ermöglichen sollen, an der Gestaltung ihres bezirklichen Lebens mitzuwirken. Wer diese Möglichkeit wahrnehmen und selbst Bezirksverordnete_r oder Bürgerdeputierte_r werden möchte, kann dies über die Kreisverbände der Parteien oder über bestehende oder selbst zu gründende Wähler_innengemeinschaften in die Wege leiten.

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So erreichen Sie unsere BVV-Fraktion

Anschrift:
Karl-Marx-Str. 83
Zimmernummer A462
12040 Berlin

Tel: 030 - 90239-2773
Fax: 030 - 90239-3735
mail: fraktion(at)gruene-neukoelln.de

Öffnungszeiten des Fraktionsbüros:
Montag 13 - 16 Uhr
Dienstag 9 - 12 Uhr
Donnerstag 13 - 15:45 Uhr

Fraktionsmitarbeiterin:
Carola Scheibe-Köster

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