Unsere Meinung zählt – am Sonntag beim Volksentscheid „Neue Energie für Berlin“ für ein starkes Stadtwerk stimmen!

Dass Kohle, Gas, Öl und Atomkraft nicht nur klimaschädlich und gefährlich, sondern auch begrenzt sind, in absehbarer Zeit nicht mehr zur Verfügung stehen und dadurch auch immer teurer werden, das ist mittlerweile eine Binsenweisheit. Dass Wind, Sonne, Wasser und Erdwärme sich als saubere und nahezu unendlich zur Verfügung stehende Rohstoffe ebenfalls zur Energiegewinnung nutzen lassen ebenso. Was ist also logischer, als die Energieversorgung so schnell wie möglich auf Erneuerbare umzustellen? Auf Energie, die sicher, sauber und auch bezahlbar ist. Genau darauf setzt <link http: berliner-energietisch.net gesetzentwurf external-link-new-window externen link in neuem>der Gesetzentwurf für ein Berliner Stadtwerk und eine Netzgesellschaft des Berliner Energietischs, der am kommenden Sonntag allen Berlinerinnen und Berlinern zur Abstimmung vorgelegt wird.

Aber hat die Große Koalition nicht erst vor kurzem ein Gesetz für ein Berliner Stadtwerk verabschiedet? Ist dann der Volksentscheid nicht überflüssig geworden? Nun, das kommt sehr darauf an, welche Erwartungen man an ein Stadtwerk hat. Das, was SPD und CDU nach einem parlamentarisch mehr als fragwürdigen Vorgehen mit ihrer Mehrheit im Abgeordnetenhaus beschlossen haben, lässt sich bestenfalls als Mini-Stadtwerk bezeichnen, das mit weniger Geld ausgestattet sein soll als die Stadtwerke der 12.000-Einwohner_innen-Gemeinde Pfarrkirchen alleine an Eigenkapital haben. Wie das jedoch für eine Millionenmetropole ausreichend sein soll, konnte die rotschwarze Koalition bislang nicht schlüssig erklären. Damit wird wieder einmal deutlich: Diese Koalition will überhaupt kein Stadtwerk. Die CDU gibt das wenigstens zu, die SPD hingegen behauptet weiterhin in der Öffentlichkeit das eine und stimmt dann in Senat und Parlament für das andere. Dieser Gesetzentwurf ist nichts weiter als eine Nebelkerze, die die Berliner_innen von der Teilnahme am Volksentscheid abhalten soll. Dieser Senat will sich nicht in seine Arbeit reinreden lassen – und schon gar nicht von denen, für die er doch eigentlich arbeitet.

Wie ernst es Rotschwarz mit einer möglichst großen Beteiligung der Bürger_innen an – großen und kleinen – politischen Entscheidungen ist, zeigt sich allein am Abstimmungstermin. Naheliegend, praktisch und am kostengünstigsten wäre es gewesen, den Volksentscheid zusammen mit der Bundestagswahl vor sechs Wochen durchzuführen, die jahrelangen Planungen und sämtliche Absprachen mit der Verwaltung waren auf diesen Termin abgestimmt, es wäre also ohne weiteres möglich gewesen. Statt dessen entschied die ach so Große Koalition auf massives Drängen der CDU hin kleingeistig, dass Berlin über 1,5 Millionen Euro für einen separaten Abstimmungstag übrig hat. Anstatt Beteiligung zu fördern werden also zusätzliche Hürden aufgebaut und damit gezielt und bewusst auf Demobilisierung gesetzt. In Hamburg war die SPD mutiger. Dort hat der Senat die Abstimmung über die Rekommunalisierung der Energieversorgung auf den Termin der Bundestagswahl gelegt. (1 siehe Nachtrag unten) Und das obwohl sich die alleinregierende SPD im Vorfeld ganz explizit gegen das Vorhaben ausgesprochen hat. Doch die Hamburger_innen sahen das anders und stimmten mehrheitlich dafür, so wie immer mehr Städte und Kommunen bundesweit die Energieversorgung wieder in die eigenen Hände zu nehmen.

Auch Berlin sollte wieder ein starkes Stadtwerk haben und genau das sieht der Gesetzentwurf des Berliner Energietischs auch vor. Das Mini-Stadtwerk der Großen Koalition hingegen soll bei den Berliner Wasserbetrieben angesiedelt sein und somit in der Zuständigkeit von Wirtschaftssenatorin Yzer (CDU) liegen, die keine Gelegenheit auslässt, zu verkünden, dass sie dieses Stadtwerk überhaupt nicht will. Unter diesen Umständen ist auch nicht damit zu rechnen, dass sie sich dafür einsetzen wird, das Berliner Stadtwerk zum Erfolg zu führen. Um es <link http: www.gruene-fraktion-berlin.de artikel plenarrede-michael-sch-fer-am-241013-zum external-link-new-window externen link in neuem>mit den Worten unseres energiepolitischen Sprechers Michael Schäfer zu sagen: „Das ist so, als würde man die NSA zum Datenschutzbeauftragten machen.“

Und zum häufig angeführten Argument, dass ein privates Unternehmen besser die Energieversorgung gewährleisten kann als ein staatliches, bleibt mir nur zu sagen: Auch Vattenfall ist ein Staatskonzern, dessen Gewinne am Ende in eine Staatskasse fließen. Nur eben in die schwedische. Bei der notorisch angespannten Haushaltslage Berlins wären die in unserer Haushaltskasse jedoch sehr viel besser aufgehoben. Dies bedeutet natürlich zuerst einmal eine größere Investition, die sich aber langfristig auszahlen wird. Und genau das ist doch die eigentliche Aufgabe von Politik: langfristig denken, über die nächsten Wahlen hinaus, und Entscheidungen treffen auch zum Wohl der nächsten und übernächsten Generation. Wenn dieser Senat das nicht von alleine hinbekommt, müssen wir Berlinerinnen und Berliner da offensichtlich nachhelfen.

Annette Heppel, Vorstandsmitglied

Weitere Informationen:

  • <link http: berliner-energietisch.net argumente faqs external-link-new-window externen link in neuem>Wichtige Fragen und Antworten zum Volksentscheid
  • <link http: berliner-energietisch.net argumente antworten-auf-gegenargumente external-link-new-window externen link in neuem>Fakt ist... Antworten auf die Gegenargumente von Abgeordnetenhaus und Senat
  • <link http: berliner-energietisch.net argumente faktencheck-stadtwerke external-link-new-window externen link in neuem>Faktencheck Stadtwerke – Vergleich zwischen den beiden Stadtwerksmodellen
  • <link https: www.wahlen-berlin.de abstimmungen ve2013_nenergie external-link-new-window externen link in neuem>Informationsangebot zum Volksentscheid über die Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung der Landeswahlleiterin

 

1 Nachtrag 08. November 2013:

Offenbar lag ich nicht ganz richtig damit, die Hamburger SPD für die Terminfestlegung des dortigen Volksentscheids zu loben: Eine Zusammenlegung von Volksentscheiden mit Wahlen zur Hamburger Bürgerschaft oder zum Bundestag ist in der Landesverfassung vorgeschrieben: "Der Volksentscheid findet am Tag der Wahl zur Bürgerschaft oder zum Deutschen Bundestag statt." (<link http: www.landesrecht-hamburg.de jportal portal page external-link-new-window externen link in neuem>Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg, Artikel 50, Absatz 3, Satz 7) Von dieser Vorgabe sind nur wenige Ausnahmen möglich, u.a. wenn es der Wunsch der jeweiligen Volksinitiative ist. Ich nehme das Lob also hiermit wieder zurück.