Offener Brief an die Mitglieder der Fraktionen von SPD und CDU

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

mit großem Bedauern haben wir am letzten Dienstag die gemeinsame Pressemitteilung von SPD- und CDU-Fraktion zur Kenntnis genommen. Unsere Hoffnung, dass es nach dem erbitterten Streit der letzten Jahre und dem Wahlkampf der letzten Monate nun möglich sein würde, zu einem konstruktiven Miteinander zurück zu finden, hat sich leider nicht erfüllt.

Unsere wiederholten Gesprächsangebote sind von Ihren Fraktionsspitzen leider nicht aufgegriffen worden. Verabredete Termine wurden immer wieder verschoben, bis wir letztendlich durch die Presse von der Bildung einer rot-schwarzen Zählgemeinschaft erfahren haben. Auf diesem Weg wurde uns nicht nur mitgeteilt, dass für die Grünen trotz deutlicher Zugewinne nur ein einziges Ressort – Soziales – übrig bleiben soll. Darüber hinaus werden auf zwei Seiten auch unhaltbare Anschuldigungen gegen unsere Stadträtin Gabriele Vonnekold erhoben und angekündigt, ihr die Wiederwahl zu verweigern.

Exemplarisch möchten wir an dieser Stelle auf den in den letzten Jahren immer wieder erhobenen Vorwurf der ungebremsten Kostenexplosion bei den Hilfen zur Erziehung eingehen. So sind die Kosten in diesem Bereich – der bekanntlich eine gesetzliche Pflichtleistung ist – in der Amtszeit unserer Jugendstadträtin in Neukölln weniger stark gestiegen als im Berliner Durchschnitt, und dies trotz der bekanntermaßen sozial problematischen Lage unseres Bezirks. Richtig ist, dass das 2009 eingeführte Berliner Zumessungsmodell für Neukölln von Nachteil ist. Im Beschluss zum Doppelhaushalt 2010/2011 haben das auch Ihre Fraktionen noch so gesehen und die Zumessung als "weder auskömmlich noch akzeptabel" bezeichnet. Trotzdem werden Defizite seither einseitig unserer Stadträtin angelastet. Auch zu den übrigen Vorwürfen haben wir eine Stellungnahme verfasst, die wir Ihnen mit diesem Schreiben zukommen lassen.

Eine Mitgliederversammlung unserer Partei hat Gabriele Vonnekold am 11. Oktober 2011 mit überwältigender Zustimmung wieder als Stadträtin nominiert. Wir würden es als schwere Hypothek für eine fruchtbare Zusammenarbeit empfinden, wenn die Neuköllner BVV unser Vorschlagsrecht missachten würde. Wir glauben, dass die Neuköllnerinnen und Neuköllner von Bezirksverordnetenversammlung und Bezirksamt zu Recht die ernsthafte Arbeit an den Problemen unseres Bezirks erwarten können. Ein fairer Umgang miteinander sollte daneben auch in unser aller Interesse sein – investieren wir doch alle als Bezirksverordnete ehrenamtlich viel Zeit und Energie in unsere politische Arbeit. Zu einem fairen Umgang gehört für uns auch, die Wahlvorschläge der anderen Fraktionen zu respektieren. Das hat unsere Fraktion im Jahr 2006 in der damaligen rot-grün-roten Zählgemeinschaft auch so gehalten, als wir trotz Vorbehalten den Wahlvorschlag der CDU akzeptiert und der Kandidatin damit zur Mehrheit verholfen haben.

Abschließend bringen wir zum Ausdruck, dass wir die am Schluss der Pressemitteilung gegebene "Empfehlung", "eine alternative Personalentscheidung zu ermöglichen", als Eingriff in das Recht unserer Fraktion empfinden, eine von der Mitgliederversammlung mit großer Mehrheit getragene Kandidatin zur Wahl vorzuschlagen. Eine solche Vorgehensweise käme uns nicht in den Sinn, obwohl auch wir uns manchmal wünschten, andere Parteien würden ihre Personalentscheidungen überdenken.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte entscheiden Sie nun selbst und nach bestem Wissen und Gewissen, ob Sie den Wahlvorschlag der Grünen in der BVV am 27. Oktober 2011 unterstützen oder zumindest durch Ihre Stimmenthaltung respektieren, wie es den bisherigen demokratischen Gepflogenheiten in der Neuköllner Bezirksverordnetenversammlung entspricht. Für Nachfragen und Gespräche stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung. Mit den besten Wünschen für eine gute Zusammenarbeit in den nächsten Jahren,

die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in der Neuköllner Bezirksverordnetenversammlung

Stellungnahme zu den in der Pressemitteilung von SPD und CDU vorgebrachten Vorwürfen gegen unsere Kandidatin Gabriele Vonnekold:

Entgegen den immer wieder vorgetragenen Behauptungen ist die Entwicklung der Ausgaben für die Hilfen zur Erziehung (HzE) keine Neuköllner Besonderheit, sondern ein Problem in ganz Berlin (und darüber hinaus). 2010 haben elf von zwölf Bezirken ihr Budget bei den HzE überzogen - teilweise deutlich drastischer als Neukölln. Auch in diesem Jahr liegen bereits sieben Bezirke über ihrem Budget.

Frau Vonnekold hat während ihrer Amtszeit den Haushalt der Abteilung Jugend intensiv und erfolgreich gesteuert. Die Kosten bei den HzE sind seit ihrem Amtsantritt weniger stark gestiegen als der Berliner Landesdurchschnitt. Der prozentuale Anteil der HzE-Ausgaben an denen Berlins liegt so niedrig wie seit 2004 nicht mehr. Langfristig entscheidend ist daneben die Frage der Fallkosten im Vergleich zu den anderen Bezirken, da sich hieran entscheidet, ob eine Abteilung mit ihrem Budget auskommen kann. Die durchschnittlichen Kosten je Fall lagen in Neukölln seit 2005 (also vor dem Amtsantritt von Frau Vonnekold) über dem Landesdurchschnitt und erreichten 2007 ihren Höhepunkt. Seither verringert sich die Abweichung stetig, so dass die Senatsgelder voraussichtlich im übernächsten Jahr erstmals seit vielen Jahren ausreichend sein dürften - sofern die Politik der Jugendstadträtin fortgesetzt wird.

Dem sogenannten Externen Fachcontrolling hatte Frau Vonnekold selbst zugestimmt, da sie auf gute und praktikable Vorschläge zur Erreichung des Einsparziels hoffte und ihre Abteilung nichts zu verbergen hat. Allerdings stellte sich heraus, dass die eingesetzte Controllerin aus einer westdeutschen Gemeinde als Verwaltungskraft weder die zweistufige Berliner Verwaltung kannte noch über eine sozialpädagogische Qualifikation verfügte. Ihre Einsparvorschläge waren dementsprechend zum größten Teil weder fachlich verantwortbar noch für das Land Berlin rechtskonform. Die Fraktion der Grünen hat auf diesen Umstand mehrfach in Ausschusssitzungen bzw. in der BVV hingewiesen. In diesem Zusammenhang war entgegen den Behauptungen in der Pressemitteilung nicht von "Spionage" oder "Ausforschung" die Rede, allerdings zeigte die Vorgehensweise in den Ausschüssen, dass das Material politisch instrumentalisiert und zur Diskreditierung der Abteilung Jugend genutzt wurde. Unabhängig von meist nicht umsetzbaren Vorschlägen der Controllerin hat die Abteilung Jugend im Jahre 2010 durch eigene Steuerungsmaßnahmen Einsparungen von 3,6 Mio. Euro erzielt!

Der Vorwurf, die Jugendstadtätin "beharrt [...] seit 2010 hartnäckig auf Unterstützungsgeldern der anderen Abteilungen" anstatt "für Haushaltsdisziplin zu sorgen", verschweigt, dass die finanzielle Ausstattung der HzE seit Jahren berlinweit nicht auskömmlich ist und (da gesetzliche Pflichtaufgabe) in fast allen Berliner Bezirken aus dem Gesamthaushalt der Bezirke abgefedert wird. Lediglich in Neukölln wird diese Tatsache seit Herbst 2009 als "Skandal" hingestellt.

Im Übrigen waren sich die Fraktionen der BVV in den Jahren davor stets einig, dass bei der Prävention im Jugendbereich und bei der Bildung nicht gespart werden dürfe.

In welchem Maße Frau Vonnekold und die Abteilung Jugend Haushaltsdisziplin gewahrt haben, verdeutlicht z.B. die nachfolgende Aufstellung:

Kostensteigerung der Hilfen zur Erziehung von 2006-2010 im Berliner Durchschnitt und in Neukölln

Berlin: 2006:318,83 Mio. €
2010:408,47 Mio. €Steigerung:89,64 Mio. €= 28%
Neukölln:2006:37,51 Mio. €
2010:45,03 Mio. €Steigerung: 7,52 Mio. €= 20%

Neben der praktizierten und erfolgreichen, aber aufgrund der Berliner Haushaltssystematik nur langfristig wirksamen Steuerung blieben der Abteilung Jugend allein Einsparungen bei der präventiven Jugendarbeit, um das Defizit aus dem eigenen Haushalt auszugleichen. Dies würde jedoch sowohl zu steigenden Kosten bei HzE als auch zu einer geringeren Zuweisung durch das Land Berlin führen und das Defizit damit mittelfristig deutlich erhöhen anstatt es abzubauen.

Die Jugendstadträtin hat nie den "für ein Bezirksamtsmitglied unzulässigen Versuch der Beeinflussung einer entsprechenden BVV-Entscheidung" unternommen, sondern die Öffentlichkeit über einen Beschluss zur Haushaltsfortschreibung informiert. Der Inhalt dieses Beschlusses muss naturgemäß öffentlich sein. Dabei hat sie allerdings unzulässiger Weise das Originaldokument verwendet. Für diesen Formfehler hat sie sich beim Kollegium entschuldigt, ebenso wie für den in einer hitzigen BVV-Debatte gefallenen Vorwurf, zweckgebundene IT-Mittel seien an ihrer Abteilung vorbeigeleitet worden. Entgegen der Zusage der Berliner Finanzverwaltung waren diese Mittel nicht mit einem ausdrücklichen Zweckbindungsvermerk versehen und fanden sich daher nicht komplett im Jugendhaushalt wieder, was in der Abteilung Jugend zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt war. Hierfür hat sich Frau Vonnekold bei allen Beteiligten sowohl persönlich als auch öffentlich per Pressemitteilung entschuldigt. Das Bezirksamt hat daraufhin erklärt, die Angelegenheit als erledigt zu betrachten. Falsch ist auch die Behauptung, Frau Vonnekold habe der BVV "erhebliche Konsolidierungsmöglichkeiten ihrer Abteilung" verschwiegen. Der vom Bürgermeister in einer Hauptausschusssitzung erhobene Vorwurf, sie könnte noch 500.000 Euro aus einem Einnahmetitel zur Deckung des HzE-Defizits einsetzen, beruhte lediglich auf einer Hochrechnung, wurde aber den Ausschussmitgliedern als reale, vorhandene Summe dargestellt. Denn diese Einnahmen, z.B. aus dem Opferentschädigungsgesetz, kommen nur sehr unregelmäßig und im Juli kann niemand wissen, wie hoch diese Einnahmen am Jahresende wirklich sein werden. Darüber hinaus wären alle überplanmäßigen Einnahmen aus diesem Titel ohnehin automatisch in den Haushaltsabschluss der Abteilung Jugend eingeflossen und hätten dadurch das HzE-Defizit verringert.

Den Widerstand von Frau Vonnekold gegen die Honorarmittelkürzungen und die Kündigung der freien Jugendträger im Sommer halten wir für gerechtfertigt. Sie hat diese Aktionen zu Recht als verantwortungslos für die Jugendarbeit des Bezirks bezeichnet. In den auf die Sonder-BVV folgenden Jugendhilfeausschuss(JHA)-Sitzungen haben wir erfolgreich darstellen können, dass die Honorarmitteleinsparungen in den kommenden Jahren erhebliche Kürzungen im Jugendbereich nach sich ziehen werden und dass die Verlängerung der Verträge freier Träger über das Jahr 2011 hinaus notwendig ist, damit sich die neue BVV überhaupt inhaltlich mit dem Thema beschäftigen kann. Falls die entsprechenden Entscheidungen der BVV in diesem Jahr nicht zustande kommen, wären Vertragsschlüsse im nächsten Jahr über Monate unmöglich, weil kaum zu erwarten ist, dass das neue Abgeordnetenhaus vor März 2012 einen neuen Landeshaushalt beschließen wird. Ohne beschlossenen Landeshaushalt, aus dem sich die Bezirkshaushalte ableiten, dürfen bekanntlich nur bestehende Verträge erfüllt, aber keine neuen geschlossen werden. Dieser Argumentation hat sich die BVV schließlich auch – zumindest in wesentlichen Teilen – angeschlossen. Die intensive Vorbereitung der entsprechenden Ausschusssitzungen durch die Jugendstadträtin, jeweils verbunden mit der Erarbeitung umfangreicher Unterlagen – wie auch in vielen anderen Fällen -, widerlegt sehr klar die Aussage, Frau Vonnekold würde die BVV missachten!

Als letztes bleibt die Aussage, die Stadträtin habe auch in der Arbeit am Projekt Campus Rütli "ihre fehlende Teamfähigkeit unter Beweis" gestellt. Sie habe sich geweigert, "die Kooperationsvereinbarung für die Abteilung Jugend zu unterzeichnen". Dazu muss man wissen, dass die "Kooperationsvereinbarung" das Ziel hatte, die bisherige Kooperation zwischen der Abteilung Jugend und anderen Bezirksamtsabteilungen zu beenden, indem dem Jugendamt alle Kompetenzen in diesem Bereich entzogen worden wären. Zwar hatte Frau Vonnekold der Etablierung einer einheitlichen Campusleitung zugestimmt, die konkrete Kooperationsvereinbarung jedoch abgelehnt. Durch die Kooperationsvereinbarung wäre der Campusleitung die Auswahl der Träger im Bereich Jugendhilfe übertragen worden. Diese Aufgabe ist jedoch per Gesetz dem Jugendamt und dem Jugendhilfeausschuss vorbehalten. Insbesondere bei Neuausschreibungen hat der JHA gesetzlich verbriefte Rechte. Eine Fachaufsicht und die Entscheidung über eine Trägerauswahl durch eine Verwaltungsangestellte des Schulträgers sind deshalb nicht möglich. Nur aufgrund dieser Bedenken hat Frau Vonnekold die Vereinbarung nicht unterzeichnet.

 

Der offene Brief sowie die Stellungnahme der Fraktion können auch <link file:526 download>hier als PDF heruntergeladen werden.