Kleine Anfrage: Finanzierung von außerunterrichtlichen Arbeitsgemeinschaften, Neigungsgruppen und Schularbeitszirkeln (KA/153/XIX)

Die <link _blank internal-link internal link in current>Kleine Anfrage ergab: Insgesamt 100 außerunterrichtliche Arbeitsgemeinschaften, sportliche Neigungsgruppen und Schularbeitszirkel wurden im Jahr 2013 finanziert, im Jahr 2014 noch 86.

Fragestellerin: Mahwareh Christians-Roshanai (am 30. Oktober 2014); für das Bezirksamt antwortete Franziska Giffey (03. Dezember 2014).

1. Wie viele außerunterrichtliche Arbeitsgemeinschaften/Neigungsgruppen und Schularbeitszirkel wurden im Schuljahr 2013/14 finanziert? (Bitte nennen Sie die Gesamtsumme der Finanzierung)

Im Haushaltsjahr 2013 wurden insgesamt 100 außerunterrichtliche Arbeitsgemeinschaften, sportliche Neigungsgruppen und Schularbeitszirkel finanziert. Die Gesamtsumme der Finanzierung im Haushaltsjahr 2013 betrug 62.437,32 Euro.

Von September 2013 bis August 2014 (Schuljahr 2013/14) wurden Honorarmittel in Höhe von insgesamt 65.500,97 Euro verausgabt.

2. Bitte nennen Sie die einzelnen Schulen, an denen die Arbeitsgemeinschaften, Neigungsgruppen
und Schularbeitszirkel eingerichtet wurden.

An folgenden Neuköllner Schulen wurden außerunterrichtliche Arbeitsgemeinschaften, Neigungsgruppen und Schularbeitszirkel eingerichtet:

  • Rixdorfer Schule
  • Hans-Fallada-Schule
  • Elbe-Schule
  • Karl-Weise-Schule
  • Karlsgarten-Schule
  • Regenbogen-Schule
  • Peter-Petersen-Schule
  • Konrad-Agahd-Schule
  • Hermann-Sander-Schule
  • Hugo-Heimann-Schule
  • Richard-Schule
  • Herman-Nohl-Schule
  • Sonnen-Schule
  • Silberstein-Schule
  • Schule am Regenweiher
  • Zürich-Schule
  • Schule am Teltowkanal
  • Christoph-Ruden-Schule
  • Wetzlar-Schule
  • Janusz-Korczak-Schule
  • Martin-Lichtenstein-Schule
  • Schule am Fliederbusch
  • Lisa-Tetzner-Schule
  • Schule in der Köllnischen Heide
  • Löwenzahn-Schule
  • Otto-Hahn-Schule
  • Fritz-Karsen-Schule
  • Alfred-Nobel-Schule
  • Adolf-Reichwein-Schule
  • Hans-Fallada-Schule
  • Albrecht-Dürer-Schule
  • Albert-Schweitzer-Schule
  • Albert-Einstein-Schule
  • Leonardo-da-Vinci-Schule


3. Um welche AGs und Neigungsgruppen handelt es sich?

Die Arbeitsgemeinschaften umfassen außerunterrichtliche Angebote zum Themenkomplex Töpfern, Theater, Musik, Tanzen und Gesang, Märchen und Lesen, Kochen, Computer, Schach, Sprachen (Türkisch und Spanisch), Vorbereitung zum MSA für Mathematik, Deutsch, Englisch, Französisch sowie Kreativwerkstätten.

Die sportlichen Neigungsgruppen beinhalten Angebote für Fußball, Handball, Reiten, Hockey, Volleyball, Badminton, Schwimmen und Tischtennis.

4. Wie viele außerunterrichtliche Arbeitsgemeinschaften/Neigungsgruppen und Schularbeitszirkel
werden im Schuljahr 2014/15 finanziert? (Bitte nennen Sie die Gesamtsumme der Finanzierung)

Im Jahr 2014 wurden insgesamt 86 außerunterrichtliche Arbeitsgemeinschaften, Neigungsgruppen und Schularbeitszirkel finanziert. Die Höhe der Gesamtfinanzierung im Schuljahr 2014/15 kann noch nicht abschließend benannt werden, da die Bewilligung der Honorartätigkeiten und der Abschluss der Honorarvereinbarungen erst zum Anfang des Jahres 2015 erfolgen wird. Von Januar 2014 bis Oktober 2014 wurden bisher 50.443,88 Euro verausgabt.

5. Um welche AGs und Neigungsgruppen handelt es sich?

Bei den Arbeitsgemeinschaften handelt es sich um außerunterrichtliche Angebote wie unter 3. aufgeführt. Sie werden um folgende Bereiche ergänzt: türkische Märchen, Online-Zeitschriften, Literaturzirkel, Gesellschaftsspiele und Sprachen (Spanisch für Anfänger).

Die sportlichen Neigungsgruppen beinhalten die gleichen Angebote wie unter 3. aufgeführt.

6. Werden die Arbeitsgemeinschaften, Neigungsgruppen und Schularbeitszirkel vom Lehrpersonal der entsprechenden Schule geleitet?

Hierbei handelt es um Honorartätigkeiten, die nicht von den Lehrkräften der jeweiligen Neuköllner Schulen geleitet werden.

7. Falls nein, wer leitet die drei genannten Bereiche und über welche Qualifikation verfügen sie?

Honorartätigkeiten sind selbstständige Leistungen. Die inhaltliche und fachliche Zuständigkeit für die Beauftragung der Honorartätigkeiten obliegt den einzelnen Schulleitungen, die auch die Bewertung der entsprechenden Qualifikation der Honorarkraft prüfen und vornehmen.

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