Kleine Anfrage: Baumscheiben in Neukölln (KA/175/XIX)

50 Baumscheiben wurden bereits zurückgebaut, weitere 33 sollen noch in diesem Jahr folgen (wir berichteten: <link http: www.gruene-neukoelln.de newsletter archiv stacheliger-infobrief-042015 _blank external-link-new-window external link in new>"Wie anarchisch ist eine begrünte Baumscheibe?"). Gekostet hat das den Bezirk bisher rund 7.000 Euro, Verwaltungskosten und Ordnungsamt nicht einberechnet. Der ideelle Schaden: ?

Fragesteller: Heinz Wagner (am 21. April 2015); für das Bezirksamt antwortete Bezirksstadtrat Blesing (11. Mai 2015).

1. Wurden bereits in Neukölln Baumscheiben abgeräumt und wenn ja, wo und wie viele (bitte mit Straße und Hausnummer)?

Ja, gemäß <link file:1886 _blank download file>beigefügter Liste (PDF, 29 kb) sind bisher 50 Baumscheiben abgeräumt worden. Bei 9 Baumscheiben, für die die Abräumung vorgesehen war, wurden durch diejenigen, die sich um diese kümmern, die Baumscheiben selbstständig zurückgebaut bzw. entsprechend korrigiert. Für weitere 33 Baumscheiben in Nordneukölln ist die Abräumung noch in diesem Jahr geplant, um auch bei diesen die Verkehrssicherheit im Straßenland gewährleisten zu können.

2. Wurden dabei Erbauer*innen/Betreiber*innen/Eigentümer*innen der Baumscheibenbebauung festgestellt? Wenn ja, wie viele?

Direkt konnte/n kein/e "Erbauer/innen, Betreiber/innen, Eigentümer/innen" der Baumscheibenbebauung festgestellt werden, vielmehr erschienen ungezählte Interessierte während der vorangegangenen Markierungsarbeiten der Baumscheiben mit den entsprechenden Informationen – ebenso später beim Rückbau. Diese wurden entsprechend mündlich mit dem Hinweis auf den Baumscheibenflyer informiert, welcher falls gewünscht, natürlich auch verteilt wurde. Es gab etwa zehn direkte telefonische Anfragen. Für zwei Ladeninhaber wurden entsprechenden Vor-Ort-Termine mit dem Fachamt abgehalten. Ob es weitere Anfragen bei anderen Ämtern gab, ist nicht bekannt.

3. Werden oder wurden Sanktionen/Bußgelder verhängt, wenn ja, in welche Höhe liegen die Bußgelder?

Bisher wurden keine Sanktionen oder Bußgelder verhängt, da es sehr schwierig ist, den Verursacher festzustellen. Die Durchsetzung von Bußgeldern müsste zudem ggf. seitens des Ordnungsamtes erfolgen.

4. Was hat Abräumen den Bezirk gekostet?

Bisher sind Kosten in Höhe von insgesamt 6.851,43 Euro für die Beräumung der 50 Baumscheiben durch die beauftragte Firma entstanden. In dieser Summe sind die Verwaltungskosten des Ordnungsamtes sowie des Fachbereichs Grün- und Freiflächen nicht enthalten.

5. Hält das Bezirksamt es für sinnvoll, das Engagement der Bürger*innen - gefördert auch durch das Quartiersmanagement - zu konterkarieren?

Sehr geehrter Herr Wagner, eigentlich müsste es heißen: Das Bezirksamt fühlt sich in seiner Arbeit durch Falschinformationen einzelner QM’s und fehlender Erläuterungen von und gegenüber engagierten Bürger/innen – konterkariert!

Die jetzt notwendigerweise abzuräumenden Baumscheiben sind leider an vielen Stellen weit über das ursprünglich Ziel –nämlich einer Verschönerung - hinausgegangen. Die Einfassungen sollten ursprünglich dem Schutze von privaten Anpflanzungen dienen und z.B. grundsätzlich nicht zu Sitzgelegenheiten umfunktioniert werden.

Die Nutzung der Einfassungen als Sitzgelegenheiten stellt zudem eine nicht genehmigte Sondernutzung des Öffentlichen Straßenlandes dar! Mit der vielfach vorgefundenen Kombination aus Sitzbank und Einfassung werden häufig andere Interessen bedient, als das bloße Zusammensitzen von Nachbarn. Sehr oft sind ebendiese "umgestalteten" Baumscheiben vor Restaurants, Cafés oder Bars zu finden. Dies hat den Effekt, dass sich deren Gäste bis in die Nachtstunden angeregt und lautstark unterhalten, was eine Vielzahl von Lärmbeschwerden zur Folge hat, da sich die Anwohner in ihrer Nachtruhe gestört fühlen. Das Bezirksamt hatte daher eine Abwägung zwischen den schutzbedürftigen Interessen von Anwohnern hinsichtlich des Lärmschutzes und den privaten Interessen Einzelner im Hinblick auf die bestehenden Baumscheiben zu treffen.  Der Schutz vor Lärm insbesondere in den Nachtstunden genießt hier den eindeutigen den Vorrang – auch rechtlich!

Ähnlich hohe Anforderungen gibt es im öffentlichen Raum auch insbesondere an die Verkehrssicherheit von Straßenbäumen und dem Bereich des öffentlichen Straßenlandes (insbesondere auch im Bereich der Geh- und Fahrradwege).

Die Gewährleistung der Verkehrssicherheit liegt in der Verantwortung des Bezirksamtes. Viele der selbst erdachten Konstruktionen machen es unmöglich, die Baumkontrollen fachgerecht und mit vertretbarem Aufwand durchzuführen. Ebenso wird die BSR im Rahmen der Straßenreinigung nicht tätig, weil diese Baumscheiben nur mit einem erheblichen Aufwand zu säubern wären, der unvertretbar ist. Darüber hinaus ragen viele Einbauten in die Geh- und Fahrradwege hinein, was zu Behinderungen und auch teilweise erheblichen Gefährdungen von Fußgängern und Fahrradfahrern führt.

Alle diese objektiven Gründe zusammen genommen zwangen uns zu der Beräumung der genannten Baumscheiben.

Abschließend bleibt, vielfach im zuständigen Fachausschuss betont, festzustellen: Das Bezirksamt begrüßt nach wie vor das bürgerschaftliche Engagement im Rahmen der bekannt gegebenen, rechtlich fundierten Vorgaben und nimmt darüber hinaus Ermessenspielräume auch großzügig wahr! Aber überall, wo dies nicht gegeben ist, müssen die Baumscheiben letztlich zum Wohle aller Nutzer des öffentlichen Straßenlandes abgeräumt werden, um deren Sicherheit zu gewährleisten.

Blesing, Bezirksstadtrat (SPD)

<link file:1887 _blank download file>Download: Anfrage und Antwort (PDF, 75 KB)